Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (LVS)

Haftpflichtversicherung

Eine Stärke der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist neben der fachlichen Kompetenz und Know How die Verpflichtung den Auftraggeber durch eine angemessene Vermögenshaftpflicht in Bezug auf Fehler abzusichern. So darf der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Höhe der Haftung nach der Sachverständigenordnung nicht begrenzt werden.
Zu diesem Zweck hat der Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar einen Rahmenvertrag  abgeschlossen. In diesem Rahmenvertrag können die Sachverständigen unabhängig von der Höhe des Umsatzes als Sachverständigen je nach Auftragsrisiko eine entsprechende Vermögenshaftpflicht abschließen. Die hier angebotene Versicherung ist offen. Das bedeutet dass alle Tätigkeiten des Sachverständigenbereichs versichert sind mit der einzigen Ausnahme: Umwelt und Naturwissenschaften.

Versicherbare Tätigkeitsfelder im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Gutachter

– Architekten- und Ingenieurhonorare
– Bauwesen, Schäden an Gebäuden
– Betriebswirtschaft, Unternehmensbewertung, Betriebsunterbrechung
– Elektronik und EDV
– Immobilienbewertung
– Kraftfahrzeuge
– Kunst, Antiquitäten, Juwelen
– Maschinen, Anlagen, Betriebseinrichtungen
– Schriften, Farben, Druck und Papier
– Technische Gebäudeausrüstung

Versicherungsschutz besteht für die genannte Berufsbezeichnung und zwar mit allen Tätigkeiten, die damit verbunden sind. Außerhalb des Deckungsumfanges liegt nur, was explizit in den Ausschlüssen (Umwelt und Naturwissenschaften) genannt ist und was in keinem Zusammenhang mehr mit der versicherten Betriebsart steht.

Anfragen bitte direkt an den LVS Rheinland Pfalz/Saar