Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (LVS)

Beitragsordnung

Beitragsordnung 01.01. – 31.12.2025

des Landesverbandes Rheinland – Pfalz/Saar öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (genannt LVS).

Der LVS e.V. gibt sich unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 1, 2 der Satzung, in der aktuellen Fassung vom 13.08.2014, folgende nachstehende Beitragsordnung zum 01.01.2025 bis 31.12.2025:

Die Beitragszahlungspflicht der Mitglieder des LVS ist in § 8 Abs. 1 und 2 geregelt. Die Höhe der abzuführenden Beiträge der Mitglieder legte die Mitgliederversammlung am 25.10.24 fest:

Der Mitgliedsbeitrag aller Mitglieder ist ein Jahresbeitrag und wird kalendermäßig erhoben. Er ist auch im Jahr des Eintritts anteilig und im Jahr des Austrittes voll zu zahlen.

Die Rechnungsstellung erfolgt im 1. Quartal eines Jahres und ist innerhalb 14 Tage nach Eingang, auf das Konto des LVS zu entrichten; bei Neumitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Verband.

Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist die monatliche Zeitschrift „Die Sachverständigen C.H. Beck-Verlag inkl. Online-Nutzung“

 

1. Ordentliche Mitglieder

Jährlicher Mitgliedsbeitrag 410,00 €

 

2. Außerordentliche Mitglieder

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Ehrenmitglieder keiner

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Altmitglieder 260,00 €

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Gastmitglieder (Anwärter) 410,00 €

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für kooperierende Verbände 410,00 €

 

Altmitglieder, die bisher wegen Erreichung der Altersgrenze ihre öffentliche Bestellung zurückgeben und aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben wieder beantragt und erlangt haben, gelten ab ihrer Neubestellung als ordentliche Mitglieder mit voller Beitragszahlungsverpflichtung.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für kooperierende Verbände wird vertraglich geregelt. Diese gelten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, als Einzelmitglied und haben mindestens einen Beitrag von 410,00 € zu entrichten.

 

3. Fördermitglieder

Der Mitgliedsbeitrag der Fördermitglieder ist ein Jahresbeitrag und wird kalendermäßig erhoben. Er ist auch im Jahr des Ein- und Austritt voll zu zahlen.

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder 150,00 €

 

4. Verzug

Soweit Mitgliedsbeiträge nicht termingerecht bezahlt werden, sind diese Mitgliedsbeiträge mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

Koblenz, den 26.10.2024

Hans-Joachim Schlimpert (1. Vorsitzender)